FAQ

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Die Heraeus Metals Germany GmbH & Co. KG ist ein Unternehmen, das Verbrauchern den Kauf von Edelmetallen über die Internetplattform www.heraeus-gold.de ermöglicht. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die für diese Kaufverträge geltenden Regelungen erfasst. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Edelmetall-Sparpläne und die Einlagerung von Edelmetallen sind separat geregelt und nicht Bestandteil dieser AGB.

§1 Geltungsbereich

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Heraeus Metals Germany GmbH & Co. KG (nachfolgend „Heraeus“, „wir“ oder „uns“) und dem volljährigen Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie") gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Der Heraeus Online-Edelmetallshop richtet sich ausschließlich an Verbraucher.

(2) Soweit sich aus den AGB nichts anderes ergibt, gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. Verbraucher im Sinne der gesetzlichen Definition ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Die Geschäftstätigkeit und insbesondere das Internet-Angebot von Heraeus richten sich, vorbehaltlich abweichender Vereinbarung im Einzelfall, ausschließlich an Kunden, die ihre Lieferadresse in Deutschland haben.

(3) Die AGB regeln die Einzelheiten der Vertragsbeziehung und enthalten zugleich wichtige Kundeninformationen in der rechtlich maßgeblichen Fassung. Über Links auf der Website von Heraeus kann der Kunde die AGB bei Online-Vertragsschlüssen abrufen, auf seinem Computer speichern und/oder ausdrucken. Die AGB werden dem Kunden aber auch nochmals nach Vertragsschluss per E-Mail von Heraeus zugesandt.

§2 Vertragspartner, Vertragsschluss, Korrekturmöglichkeiten

(1) Der Kaufvertrag kommt zustande mit Heraeus. Unter bestimmten Umständen, insbesondere zur Prävention von Steuerhinterziehung und Geldwäsche, ist Heraeus gesetzlich verpflichtet, vor Vertragsschluss eine Identitätsprüfung des Kunden und eines etwaigen wirtschaftlich Berechtigten, beispielsweise durch Vorlage von amtlichen Ausweisdokumenten und ggf. weiter notwendiger Informationen und Unterlagen, durchzuführen. Der Kunde hat an der Identitätsfeststellung mitzuwirken, z.B. durch Teilnahme am Postident-Verfahren, und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen hierzu unverzüglich anzuzeigen. Im Übrigen behält Heraeus sich vor, eine Identitätsprüfung des Kunden im Einzelfall aus Sicherheitsgründen vorzunehmen.
Verweigert sich der Kunde der Identitätsfeststellung oder konnte die Identität nicht festgestellt werden, so ist Heraeus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Kosten des Rücktritts sind in diesem Fall vom Kunden zu tragen.

(2) Die Darstellung der Edelmetalle im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Der Kunde kann die Edelmetalle zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und seine Eingaben vor Absenden der verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem er die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzt. Durch Anklicken des mit „Zahlungspflichtig bestellen“ beschrifteten Bestellbuttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Edelmetalle ab. Heraeus bestätigt den Zugang der Bestellung per E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung.

(3) Heraeus kann das Angebot des Kunden innerhalb von zwei Heraeus Handelstagen annehmen, indem

  • eine Annahmeerklärung in separater E-Mail abgegeben wird oder
  • die Ware ausgeliefert wird oder 
  • gegebenenfalls die Zahlungstransaktion durch einen Dienstleister oder den ausgewählten Zahlungsdienstleister durchgeführt wird. Der Durchführungszeitpunkt der Zahlungstransaktion richtet sich nach der jeweils ausgewählten Zahlungsart (s. unter „Bezahlung“).

Die für den Kunden relevante Alternative richtet sich danach, welches der aufgezählten Ereignisse als erstes eintritt.
Heraeus Handelstage sind alle Wochentage, mit Ausnahme von: Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen im Bundesland Hessen, sowie dem 24. Dezember (Heiligabend) und dem 31. Dezember (Silvester), unabhängig davon, ob diese auf einen Werktag fallen. Über weitere etwaige Ausnahmen werden wir Sie rechtzeitig informieren.

(4) Die in unserem Online-Shop angegebenen Preise werden stets entsprechend den aktuellen Marktverhältnissen aktualisiert. In seltenen Ausnahmefällen kann es aufgrund technischer Fehler zu einer fehlerhaften Datenübertragung und damit einer inkorrekten Anzeige von Preisen, insbesondere Edelmetallpreisen kommen. Im Falle einer entsprechenden Abweichung vom marktgerechten Preis behalten wir uns vor, den Vertrag wegen Irrtums anzufechten. In einem solchen Fall werden wir Sie unverzüglich über die Vertragsanfechtung informieren. Die Bestimmungen der §§ 119ff. BGB bleiben unberührt.

§3 Vertragssprache

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

§4 Warenverfügbarkeit

(1) Die Verfügbarkeit der Produkte ergibt sich aus der Darstellung auf der jeweiligen Produktseite.

(2) Sollte Heraeus eine Annahmeerklärung an den Kunden versenden, obwohl die Ware dauerhaft nicht lieferbar ist, so hat Heraeus das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Heraeus informiert den Kunden darüber in angemessener Zeit per E-Mail oder per Telefon.

(3) Dem Kunden ist bekannt, dass es bei Edelmetall – z.B. aufgrund von Krisen – zu Engpässen auf dem Beschaffungsmarkt kommen kann, auf die Heraeus keinen Einfluss hat. Heraeus informiert den Kunden über etwaige Lieferverzögerungen in angemessener Zeit per E-Mail oder per Telefon. Verzögert sich eine Lieferung um mehr als vier Wochen, haben beide Seiten das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

§5 Bezahlung

(1) Dem Kunden stehen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

  • Vorauskasse
    Bei Auswahl der Zahlungsart Vorauskasse nennt Heraeus dem Kunden die Bankverbindung in separater E-Mail und liefert die Ware nach Zahlungseingang. Die Überweisung des Kunden muss von einem Konto einer Bank erfolgen, die ihren Sitz in der EU hat.
  • PayPal
    Die Bezahlung per PayPal steht bis zu einem Warenwert von 1.000,00 € zur Verfügung. Um den Rechnungsbetrag über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A, 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg („PayPal“) bezahlen zu können, muss der Kunde bei PayPal registriert sein, sich mit seinen Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar nach Abgabe der Bestellung durchgeführt. Weitere Hinweise erhält der Kunde im Bestellvorgang.

(2) Kann Heraeus die Zahlung nicht innerhalb von drei Heraeus Handelstagen nach Versand der Auftragsbestätigung feststellen, so hat Heraeus das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

§6 Preise und Versandkosten

(1) Es gelten die Preise, die auf der Webseite von Heraeus angegeben sind. Alle Preise beinhalten die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer.

(2) Edelmetalle unterliegen Kursschwankungen. Die Preise der in den Warenkorb gelegten Edelmetalle gelten daher nur für eine begrenzte Zeit, über die in einem Countdown informiert wird. Bei größeren Preisschwankungen kann es auch innerhalb des Zeitraums zu einer Aktualisierung kommen, über die der Nutzer informiert wird, und dies bestätigen muss.

(3) Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen oder für die Umwandlung und Auslieferung oder nur Auslieferung von Goldbarren aus dem GoldDepot kommen noch Versandkosten hinzu. Nähere Informationen zur Höhe der Versandkosten befinden sich bei den Angeboten.

(4) Sie haben nach entsprechender Absprache (Buchung, Telefon oder E-Mail) und Zustimmung von Heraeus die Möglichkeit der Abholung im Heraeus Goldstore, Rodenbacher Weg 2, 63450 Hanau zu den Geschäftsöffnungszeiten. Ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses können Sie die Ware innerhalb der Geschäftsöffnungszeiten noch am selben Tag oder innerhalb der darauffolgenden 3 Heraeus Handelstage abholen.
Die Öffnungszeiten vom Heraeus Goldstore in Hanau sind unter www.heraeus-gold.de/goldstore-hanau stets tagesaktuell veröffentlicht. Für die Abholung der Ware benötigen Sie einen gültigen Lichtbildausweis. Sobald Sie Ihre bestellten Artikel erfolgreich abgeholt haben, erhalten Sie eine Abholbestätigung und Ihre Rechnung per E-Mail.
Wenn die Ware nicht rechtzeitig abgeholt wird, wird die Ware für Sie aufbewahrt. In diesem Fall behalten wir uns vor, die tatsächlich entstandenen Kosten zur Aufbewahrung und Erhaltung der Ware in Rechnung stellen. Unsere weitergehenden gesetzlichen Rechte, insbesondere nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten, bleiben unberührt.

(5) Eine Lieferung an Paketstationen ist nicht möglich.

(6) Die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Kunde eine ordnungsgemäß angekündigte Lieferung schuldhaft nicht annimmt oder schuldhaft nicht beim Versanddienstleister abholt, trägt der Kunde. Ein erneuter Versand erfolgt nur, wenn der Kunde zuvor die wegen der fehlgeschlagenen vorherigen Lieferung entstandenen Kosten an Heraeus erstattet. Erfolgt keine Erstattung dieser Kosten innerhalb von 10 Tagen nach Aufforderung durch Heraeus, so kann Heraeus vom Vertrag zurücktreten und die Kosten vom Kaufpreis abziehen. Da die Waren von Heraeus hochwertig sind, sollte der Kunde dafür Sorge tragen, dass am Tag der Anlieferung er selbst oder eine Vertretung zur Entgegennahme anwesend ist.

§7 Transportschäden

Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so sollten solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller reklamiert werden und bitte unverzüglich Kontakt zu Heraeus aufgenommen werden. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für die gesetzlichen Ansprüche des Kunden und deren Durchsetzung, insbesondere die Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Dies erleichtert für Heraeus lediglich, eigene Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

§8 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Heraeus. Der Versand erfolgt erst nach Eingang der vollständigen Zahlung Ware und der anfallenden Transportkosten.

§9 Sachmängelgewährleistung, Garantie und Kundendienst

(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Geringfügige Beschädigungen von Verpackungen stellen keine Sachmängel dar.

(2) Eine Garantie besteht bei den von Heraeus gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde. 

(3) Den Heraeus-Kundendienst erreicht der Kunde unter den nachfolgenden Kontaktdaten:
Montag bis Freitag an den Heraeus Handelstagen zwischen 9 und 17 Uhr telefonisch unter +49 (0) 6181 35 35 35 und per E-Mail unter service@heraeus-gold.de

§10 Rücktritt

(1) Heraeus ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit dies in diesen AGB vereinbart worden oder gesetzlich zulässig ist.

(2) Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß zu vergüten.

§11 Haftungsbeschränkung

(1) Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch Heraeus, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet Heraeus stets unbeschränkt

  •  bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, sowie Arglist,
  • bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

(2) Heraeus haftet nicht für Schäden, die durch folgende Ereignisse verursacht werden:

  • Ionisierende Strahlung, Radioaktivität oder Ereignisse mit ähnlich kontaminierender Wirkung gleich aus welcher Quelle;
  • Angriffs- oder Verteidigungskriege, kriegerische Handlungen, ohne dass ein Krieg erklärt worden ist, Bürgerkrieg, Revolution, Aufstände, Verstaatlichung oder Beschlagnahme, Beschädigung oder Zerstörung durch staatliches Eingreifen, Terrorismus.

(3) Nach dem jetzigen Stand der Technik kann die Datenkommunikation über das Internet nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Heraeus haftet daher nicht für die jederzeitige Verfügbarkeit des Webshops und insbesondere der Internetseiten zum GoldSparplan und GoldDepot.

§12 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht, wie in der Widerrufsbelehrung unter www.heraeus-gold.de/widerrufsbelehrung/ beschrieben, zu.

§13 Streitbelegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

§14 Salvatorische Klausel

Im Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sind oder werden, wird durch diesen Umstand die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Im Falle einer Unanwendbarkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird die ungültige Bestimmung durch eine neue gültige Bestimmung ersetzt, die der ungültigen Bestimmung unter Berücksichtigung der Zielsetzung dieser AGB wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. 


Letzte Aktualisierung: 13. Jan. 2025

Version: www.heraeus-gold.de AGB Kauf 2.0

Präambel

Die Heraeus Metals Germany GmbH & Co. KG ist ein Unternehmen, das Verbrauchern den Kauf von Edelmetallen über die Internetplattform www.heraeus-gold.de ermöglicht sowie den Abschluss von Edelmetall-Sparplänen und die Einlagerung von Edelmetallen. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die für Edelmetall-Sparpläne und für die Einlagerung von Edelmetallen geltenden Regelungen erfasst. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf von Edelmetallen sind separat geregelt und nicht Bestandteil dieser AGB.

§1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den GoldSparplan und das GoldDepot (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem volljährigen Kunden als Verbraucher und Heraeus Metals Germany GmbH & Co Kg (im folgenden Heraeus, Anbieter, “wir” oder “uns”) als Anbieter des GoldSparplans und des GoldDepots zum kontinuierlichen Erwerb und Aufbau von Goldbeständen in Sammelverwahrung abgeschlossen werden. 

(2) Soweit sich aus den AGB nichts anderes ergibt, gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. Verbraucher im Sinne der gesetzlichen Definition ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Die Geschäftstätigkeit und insbesondere das Internet-Angebot von Heraeus richten sich, vorbehaltlich abweichender Vereinbarung im Einzelfall, ausschließlich an Kunden, die ihre Lieferadresse in Deutschland haben. 

(3) Anbieter der Gold-Sparpläne einschließlich des hiermit verbundenen Sammellagers und Vertragspartner des Kunden ist Heraeus. 

(4) Die AGB regeln die Einzelheiten der Vertragsbeziehung und enthalten zugleich wichtige Kundeninformationen in der rechtlich maßgeblichen Fassung. Über Links auf der Website von Heraeus kann der Kunde die AGB bei Online-Vertragsschlüssen abrufen, auf seinem Computer speichern und/oder ausdrucken. Die AGB werden dem Kunden aber auch nochmals nach Vertragsschluss per E-Mail von Heraeus zugesandt. 

(5) Der Kunde verpflichtet sich dazu, seine in dem Sparplanvertrag angegebenen Personalien stets aktuell zu halten und Heraeus über etwaige Änderungen von Namen, E-Mail-Adresse oder Anschrift (nur Adressen in EU sind zulässig) unverzüglich zu informieren. Etwaige Kosten, die aufgrund einer Änderung entstehen, werden dem Kunden auferlegt. 

(6) Sämtliche Verfügungen und sonstige rechtserhebliche Erklärungen in Bezug auf den Sparvertrag (z.B. Kündigung) sind vom Kunden in seinem Benutzerkonto vorzunehmen.

(7) Sofern Heraeus eine E-Mail-Adresse des Kunden vorliegt, wird davon ausgegangen, dass der Kunde mit einer elektronischen Kommunikation (z.B. Übersendung von Sparplan- und Verkaufsbestätigungen, Kontoauszügen, Rechnungen und Lieferscheinen als PDF) einverstanden ist.

§2 Anlageform, Mindestanlagebetrag und Sparrate

(1) Der Kunde investiert bei dem GoldSparplan in Tresorgold, indem er Anteile an einem physisch hinterlegten Goldbestand erwirbt.

(2) Die angesparten Bestände werden in das GoldDepot des Kunden eingebucht, welches er bei Heraeus unterhält. Dies erfolgt jeweils nach Zahlungseingang der monatlichen Rate und Ausführung des Sparplans durch Heraeus nach den Vorgaben von Ziffer 2.5. Heraeus führt für den Kunden ein gesondertes, nicht allokiertes Edelmetallgewichtskonto, das in Gramm auf drei Nachkommastellen im Kontokorrent geführt wird.

(3) Der Kunde hat die Möglichkeit, im Rahmen des GoldSparplans Goldanteile bis zu einer Obergrenze von 1.500 € pro Monat zu erwerben, wobei der Kunde diesen Betrag auch in mehrere Sparpläne aufteilen kann. Die monatliche Mindestrate für einen Sparplan beträgt 25 € pro Monat.

(4) Es gibt keine festgelegte zeitliche Mindest- oder Maximallaufzeit für den GoldSparplan. Auch nach Kündigung oder Pausierung des Sparplans bleibt das GoldDepot bestehen. Einzeltransaktionen außer den vereinbarten monatlichen Ankäufen sind im Rahmen des GoldSparplans nicht möglich.

(5) Der Kunde hat die Wahl, ob die Ausführung am 1. oder 15. eines Monats stattfinden soll. Fällt der gewählte Tag auf ein Wochenende, einen gesetzlichen Feiertag in Hessen oder auf den 24. oder 31. Dezember, wird die Ausführung am nächsten Heraeus Handelstag vorgenommen. Heraeus Handelstage sind alle Wochentage, mit Ausnahme von: Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen im Bundesland Hessen, sowie dem 24. Dezember (Heiligabend) und dem 31. Dezember (Silvester), unabhängig davon, ob diese auf einen Werktag fallen. Über weitere etwaige Ausnahmen werden wir Sie rechtzeitig informieren.

(6) Die Ausführung erfolgt um 09:00 Uhr CET am Ausführungstag bzw. zu Beginn des nachfolgenden Heraeus Handelstages, wenn der gewählte Tag sich zum Beispiel aufgrund von Wochenende oder Feiertag verschiebt. Der Verkaufspreis basiert auf dem zu dieser Zeit geltenden Verkaufspreis von Heraeus.

(7) Zur Abbuchung der Sparplanrate erteilt der Kunde Heraeus ein SEPA-Lastschriftmandat. Im Falle einer nicht ausreichenden Kontodeckung ist Heraeus im Falle einer Lastschrift dazu berechtigt, etwaige angefallene Kosten gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Heraeus ist dazu berechtigt, weitere zahlungspflichtige Leistungen zu verweigern, wenn offene Forderungen gegenüber dem Kunden bestehen.
Die monatlichen Zahlungen können vom Kunden – sofern höhere Raten als die Mindestrate vereinbart sind – während der Laufzeit auf die Mindestrate reduziert oder auf die Maximalrate erhöht werden. Sowohl die Minderung als auch die Erhöhung müssen Heraeus mindestens 2 Heraeus Handelstage vorher mitgeteilt werden. Die Erklärung ist direkt als Änderung des bestehenden Sparplans einzugeben.

§3 Nutzung des GoldSparplans

(1) Der GoldSparplan kann nur online beantragt werden. Für die Nutzung des GoldSparplans muss der Kunde ein Kundenkonto anlegen. Pro natürliche Person ist nur ein Kundenkonto für den GoldSparplan zulässig. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Registrierung zu seinem persönlichen Kundenkonto wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person zu machen. Falsche und unwahre Angaben berechtigen Heraeus zur sofortigen Kündigung des GoldSparplans.

(2) Der Kunde wählt durch Anklicken den jeweiligen GoldSparplan aus und beantragt damit den Abschluss eines Rahmenvertrages über den monatlichen Erwerb und die Lagerung von Gold.

(3) Über den Button „Verbindlich bestellen“ gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Abschluss eines Sparplanes ab. Die Einlagerung ist ein vom Kauf zu unterscheidendes separates Rechtsgeschäft. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit umändern und einsehen.

(4) Der Zugang des Antrags wird dem Kunden per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse bestätigt. Nach Prüfung des Antrages informiert Heraeus den Kunden in der Regel am folgenden Heraeus Handelstag per E-Mail über die Annahme des Antrags. Heraeus ist nicht zur Annahme des Angebotes verpflichtet.

(5) Ab Vertragsabschluss und nach Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden zahlt der Kunde ab der ersten Ausführung an dem gewählten Ausführungstag jeweils monatlich den von ihm gewählten Sparbetrag.

(6) Der Kunde hat für die ausreichende Deckung seines Kontos zu sorgen. Heraeus hat das Recht, die Ausführung des Sparplans auszusetzen, wenn es zu einer Rücklastschrift kommt.

(7) Die Bestände des Kunden werden in den Räumlichkeiten von Heraeus oder des Einlagerungspartners von Heraeus aufbewahrt. Die Gebühren für die Einlagerung betragen pro Quartal 0,2 % des Depotwerts. Diese Gebühr beträgt mindestens 5,90 € und wird vierteljährlich berechnet. Hierbei handelt es sich um eine Gebühr für die Einlagerung in dem GoldDepot.

(8) Zur Abbuchung der GoldDepot Gebühr erteilt der Kunde Heraeus ein SEPA-Lastschriftmandat, sofern dieses nicht bereits vorliegt. Die Frist für die Zusendung der Vorabinformation im Lastschriftverfahren wird für die Gebühren des GoldDepots um zwei Tage verkürzt.

(9) Im Falle einer nicht ausreichenden Kontodeckung ist Heraeus im Falle einer Lastschrift dazu berechtigt, etwaige angefallene Kosten gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Heraeus ist dazu berechtigt, weitere zahlungspflichtige Leistungen zu verweigern, wenn offene Forderungen gegenüber dem Kunden bestehen.

(10) Der Kunde bleibt jederzeit Eigentümer der Ware. Das Gold wird in separaten, vom Eigentum und Besitz des Anbieters getrennten Boxen aufbewahrt. Die Aufbewahrung kann in einer Sammelverwahrung zusammen mit anderen Kundenbeständen erfolgen. Der Anbieter stellt sicher, dass das Gold der Kunden immer durch das entsprechende Metallgewicht hinterlegt ist. Ein Zutrittsrecht zu den Verwahrräumlichkeiten von Heraeus oder des Einlagerungspartners besteht nicht.

(11) Der Kunde hat die Möglichkeit, fortlaufend über einen personalisierten Zugang im GoldSparplan seinen Goldbestand zu verwalten. Heraeus übersendet dem Kunden außerdem regelmäßig per E-Mail einen Bericht über das eingelagerte Gold. Der Bericht enthält die Angaben über den Bestand der Ware. Den Rückkaufswert kann der Kunde online in seinem GoldDepot Konto einsehen. 

§4 Auslieferung, Abholung und Ankauf von Gold durch Heraeus

(1) Kunden können die physische Auslieferung der Ware beantragen, wenn die Zustelladresse in Deutschland gelegen ist. Dazu teilt der Kunde Heraeus seinen Auslieferungswunsch über die Webseite mit. Der Kunde kann hierzu den Button „Tresorgold umwandeln und liefern“ oder „Eingelagertes Produkt liefern lassen", auswählen. Die Auslieferung erfolgt nach Vereinbarung in der Regel innerhalb von zwei Wochen ab Geltendmachung des Herausgabeanspruchs. Sofern der Kunde beabsichtigt, sich größere Mengen Gold ausliefern zu lassen, ist dies Heraeus mindestens vier Wochen vor dem gewünschten Liefertermin anzuzeigen, um eine rechtzeitige Bereitstellung zu ermöglichen.

(2) Die Kosten der Auslieferung trägt der Kunde. Heraeus übersendet dem Kunden eine Rechnung über die Auslieferungskosten. Schlägt eine Auslieferung fehl und ist der Kunde dafür verantwortlich, so trägt der Kunde sämtliche Kosten. Hat der Kunde mit dem Transportunternehmen einen sog. Ablagevertrag/ Garagenvertrag abgeschlossen, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf ihn über, sobald der Kaufgegenstand vom Transportunternehmen an dem im Ablagevertrag/ Garagenvertrag vereinbarten Ort abgelegt worden ist. Da die Waren von Heraeus hochwertig sind, sollte der Kunde dafür Sorge tragen, dass am Tag der Anlieferung er selbst oder eine Vertretung zur Entgegennahme anwesend ist. Der Kunde kann nach entsprechender Absprache (Telefon oder E-Mail) und Zustimmung von Heraeus die Ware auch zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten im Heraeus Goldstore, Rodenbacher Weg 2 in 63450 Hanau, abholen. Diese sind unter www.heraeus-gold.de abrufbar.

(3) Eine physische Auslieferung oder eine Abholung sind nur für bezahlte Bestände ab 1 Gramm möglich. 

(4) Der Kunde hat auch die Möglichkeit, die im Rahmen des GoldSparplans gekaufte Ware an Heraeus online zu verkaufen. Maßgeblich ist der im Internet auf den Webseiten des GoldSparplans angezeigte Ankaufspreis. 

(5) Die Zahlung des Gegenwertes erfolgt innerhalb von drei Heraeus Handelstagen nach dem Verkauf. 

(6) Für den Verkauf an Heraeus hat der Kunde ein Referenzkonto bei einer Bank mit Sitz in einem Land der EU anzugeben. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die beim Verkauf angegebene Bankverbindung korrekt ist.

(7) Mit der Auslieferung, Abholung oder Veräußerung der beauftragten Menge Gold wird die Menge aus dem GoldDepot des Kunden ausgebucht und der Kunde verliert sein Miteigentum am Sammelbestand. Das entsprechende Bruchteileigentum geht auf den Käufer über. Der Kunde ist bereits heute mit dem Eigentumsübergang einverstanden. Heraeus ist bei der Auslieferung berechtigt, eine andere vertretbare Sache derselben Gattung zu liefern.

(8) Unbezahlte Goldbestände können weder ausgeliefert, abgeholt noch verkauft werden. Die Auslieferung, Abholung oder der Verkauf können zudem nur in der Menge des angesparten Goldbestandes erfolgen, welchem Zahlungen/Einziehungen zugrunde liegen, die nicht einseitig vom Kunden im Rahmen des SEPA-Lastschriftmandates durch Rückbuchung/Widerruf rückabgewickelt werden können. Neu hinzugekommene Bestände können erst herausgegeben werden, wenn die 8-wöchige Rückbuchungsfrist des SEPA-Lastschriftverfahrens abgelaufen ist.

§5 Abruf und Umwandlung in Goldbarren

(1) Umwandlungsgebühren: Der Kunde hat das Recht, den Abruf seines Goldbestands in physischer Form in Goldbarren zu verlangen. Dabei werden die Bestände des Tresorgolds in Goldbarren umgewandelt. Für die Umwandlung fallen Umwandlungsgebühren an, deren Höhe sich nach der gewählten Barrenform richtet (z. B. 1 g, 10 g, 50 g). Die aktuellen Gebühren können auf der Website von Heraeus eingesehen werden und werden dem Kunden vor der Umwandlung mitgeteilt.

(2) Transportkosten: Für die Lieferung der umgewandelten Goldbarren an eine vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland trägt der Kunde die Transportkosten. Die Kosten für den sicheren Versand werden vor der Ausführung des Auftrags berechnet und dem Kunden in Rechnung gestellt. 

(3) Vorauszahlung und Terminvereinbarung: Die Umwandlung und der Versand erfolgen erst nach Eingang der vollständigen Zahlung der anfallenden Umwandlungs- und Transportkosten.

(4) Mindestanforderungen: Eine Umwandlung und physische Lieferung ist nur für Goldbestände ab einem Gesamtgewicht von 1 Gramm möglich. Die Umwandlung erfolgt jeweils in der vom Kunden gewählten Stückelung, wobei kleinere Restmengen, die nicht in die gewünschte Barrenform umgewandelt werden können, im Depot verbleiben.

(5) Dem Kunden ist bekannt, dass es bei Edelmetall – z.B. aufgrund von Krisen – zu Engpässen auf dem Beschaffungsmarkt kommen kann, auf die Heraeus keinen Einfluss hat. Heraeus informiert den Kunden über etwaige Lieferverzögerungen in angemessener Zeit per E-Mail oder per Telefon. Verzögert sich eine Lieferung um mehr als vier Wochen, haben beide Seiten das Recht, vom Vertrag zurückzutreten bzw. Heraeus kann alternative Produkte anbieten.

§6 Kündigung des Gold-Sparplans

(1) Der GoldSparplan wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von dem Kunden jederzeit und von Heraeus mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kunden haben außerdem die Möglichkeit, den Sparplan für eine maximale Dauer von 12 Monaten zu pausieren. Während dieser Zeit werden keine Einzahlungen vorgenommen, jedoch bleibt der erworbene Goldbestand im GoldDepot weiterhin verwaltet, und die Einlagerungsgebühr fällt weiterhin an.

(2) Die Kündigung und den Antrag auf Pausieren kann der Kunde in seinem online Sparplan Konto durchführen. Wird der Vertrag durch Kündigung oder in anderer Weise beendet, kann der Kunde seinen Anspruch auf Aufhebung des Miteigentums durch Verkauf seines Anteils an den Anbieter zum jeweiligen Heraeus Referenzpreis (Ankaufskurs) und entsprechende Überweisung von Heraeus an den Kunden (Auszahlung) gemäß ‎§ 4 dieser AGB geltend machen. Für die Auszahlung des Verkaufserlöses verwendet der Anbieter grundsätzlich das vom Kunden im Verkaufsprozess mitgeteilte Bankkonto. Der Anspruch auf Aufhebung des Miteigentums kann auch durch die vorab über das persönliche Benutzerkonto beauftragte Auslagerung durch Auslieferung oder Abholung geltend gemacht werden.

(3) Die Anteile des Kunden werden bis zu drei Nachkommastellen gerundet. Der Teil des eingelagerten Goldes, das nicht in einem Stück ab 1 Gramm ausgeliefert oder abgeholt werden kann, muss nach der Kündigung des GoldSparplans an Heraeus gemäß ‎§ 4 (5) bis (8) dieser AGB verkauft werden.

(4) Der Wunsch des Kunden nach vollständiger Auslieferung oder Abholung gilt als Kündigung des Verwahrungsvertrages im GoldDepot zum Ende des Einlagerungsquartals. Der Kunde bleibt zur Zahlung der Verwahrungsentgelte bis zum Ende des Quartals verpflichtet. Befindet sich die Ware auch nach Ablauf des Quartals, in dem die Kündigung erfolgte, noch bei Heraeus oder beim Einlagerungspartner, so bleibt der Kunde zur Zahlung eines Nutzungsentgeltes in Höhe der vereinbarten Einlagerungsgebühr verpflichtet.

§7 Warenverfügbarkeit

(1) Dem Kunden ist bekannt, dass es bei Edelmetall – z.B. aufgrund von Krisen – zu Engpässen auf dem Beschaffungsmarkt kommen kann, auf die Heraeus keinen Einfluss hat. Diese Engpässe können neben stark erhöhten Rohstoffpreisen zu stark erhöhten Handelsaufschlägen von Produzenten oder Zwischenhändlern führen, welche den Rohstoffeinkauf für Heraeus bezogen auf den GoldSparplan unrentabel machen. Heraeus behält deshalb das Recht vor, bei solchen Engpässen den GoldSparplan des Kunden für die Dauer des Engpasses auszusetzen.

(2) Mit Wirkung der Aussetzung ruhen sowohl die Leistungspflichten von Heraeus im Zusammenhang mit dem Ankauf von Edelmetall gemäß dem vereinbarten GoldSparplan als auch die Zahlungspflichten des Kunden in Bezug auf die – sodann ausgesetzten – monatlichen Ankäufe. Die Aussetzung muss dem Kunden per E-Mail angezeigt werden. Das Recht zur Kündigung bleibt davon unberührt. 

§8 Aufhebungsrecht bei nicht marktgerechten Preisen

(1) Heraeus steht ein vertragliches Aufhebungsrecht für den Fall zu, dass der Vertrag über den Verkauf oder den Ankauf der Ware zu einem nicht marktgerecht gebildeten Preis zustande kam (so genannter „Mistrade“). Ein Mistrade liegt vor, wenn der Preis erheblich und offenkundig von dem zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages marktgerechten Preis abweicht. Als Ursache für einen Mistrade kommen entweder Fehler im technischen System von Heraeus sowie seiner Vertragspartner oder Fehler bei der Eingabe eines Preises oder eines Preisindikators in Betracht.

(2) Heraeus hat die Aufhebung des Vertrages gegenüber dem Kunden spätestens zwei Wochen nach dem Mistrade geltend zu machen. Das Recht zur Anfechtung des Vertrages durch Heraeus in den dafür vorgesehenen gesetzlichen Fristen bleibt davon unberührt.

§9 Identitätsfeststellung, Vertretung bei Übergabe

Unter bestimmten Umständen, insbesondere zur Prävention von Steuerhinterziehung und Geldwäsche, ist Heraeus gesetzlich verpflichtet, vor Vertragsschluss eine Identitätsprüfung des Kunden und eines etwaigen wirtschaftlich Berechtigten, beispielsweise durch Vorlage von amtlichen Ausweisdokumenten und ggf. weiter notwendiger Informationen und Unterlagen, durchzuführen. Der Kunde hat an der Identitätsfeststellung mitzuwirken, z.B. durch Teilnahme am Postident-Verfahren, und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen hierzu unverzüglich anzuzeigen. Im Übrigen behält Heraeus sich vor, eine Identitätsprüfung des Kunden im Einzelfall aus Sicherheitsgründen vorzunehmen. Verweigert sich der Kunde der Identitätsfeststellung oder konnte die Identität nicht festgestellt werden, so ist Heraeus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, Die Kosten des Rücktritts sind in diesem Fall vom Kunden zu tragen.

§10 Verzug

(1) Der Kunde kommt durch Versäumung des Termins trotz Fälligkeit der Zahlung in Verzug. In diesem Fall hat er Heraeus Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

(2) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch Heraeus nicht aus. 

(3) Heraeus ist berechtigt, weitere Käufe oder andere zahlungspflichtige Leistungen zu verweigern, wenn offene Forderungen von Heraeus gegenüber dem Kunden bestehen.

§11 Sachmängelgewährleistung, Garantie

(1) Soweit nach der Natur der betreffenden Leistung Mängelansprüche bestehen können, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen. Jedoch ist die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt, soweit es nicht um Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln geht, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes sind, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist. Der Kunde hat offensichtliche Mängel mit einer Frist von einem Monat Heraeus in Textform (per E-Mail ist ausreichend) anzuzeigen, da andernfalls seine Mängelansprüche ausgeschlossen sind.

(2) Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft in diesem Fall die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 

(3) Bei Mängeln leistet Heraeus nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 

(4) Eine Garantie besteht bei den von Heraeus gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.

§12 Rücktritt

(1) Heraeus ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit dies in diesen AGB vereinbart worden ist. Heraeus ist auch berechtigt, hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Kunden gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Kunden entstanden sind, bspw. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens.

(2) Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.

§13 Haftungsbeschränkung

(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Heraeus nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Heraeus oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von Heraeus gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands und dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt. 

(2) Haftet Heraeus aus dem Verwahrungsvertrag, so ist ausschließliche Grundlage für die Wertermittlung im ersten Einlagerungsquartal der Wert des Ankaufspreises zum Zeitpunkt des Ankaufs der Ware.

(3) Heraeus haftet nicht für Verluste oder Schäden, die durch folgende Ereignisse verursacht werden: ionisierende Strahlung, Radioaktivität oder Ereignisse mit ähnlich kontaminierender Wirkung gleich aus welcher Quelle; Angriffs- oder Verteidigungskriege, kriegerische Handlungen, ohne dass ein Krieg erklärt worden ist, Bürgerkrieg, Revolution, Aufstände, Verstaatlichung oder Beschlagnahme, Beschädigung oder Zerstörung durch staatliches Eingreifen, Terrorismus.

(4) Nach dem jetzigen Stand der Technik kann die Datenkommunikation über das Internet nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Heraeus haftet daher nicht für die jederzeitige Verfügbarkeit des Webshops und insbesondere der Internetseiten zum GoldSparplan und GoldDepot.

§14 Aufrechnung- und Zurückbehaltungsrechte

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen Heraeus in gesetzlichem Umfang zu.

§15 Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht, wie in der Widerrufsbelehrung unter www.heraeusgold.de/widerrufsbelehrung/ beschrieben, zu.

(2) Klarstellende Ergänzung zur gesetzlichen Widerrufsbelehrung
Bitte beachten Sie, dass wir aus operativen Gründen jede Einzahlung auf unsere Sparplankonten als Verlangen zum vertragsgemäßen Beginn unserer Dienstleistungen durch sofortige Konvertierung und Gutschrift auf Ihrem Kundenkonto werten müssen. Der uns im Falle eines fristgerechten Widerrufs von Ihnen für die bereits begonnene Dienstleistung zu zahlende angemessene Entschädigungsbetrag besteht daher in dem seit der Konvertierung Ihrer Einzahlung bis zum Widerruf ggf. eingetretenen Kursverlust. Weitere Entschädigungen verlangen wir nicht. Kursgewinne werden nicht ausbezahlt. Ihr Kündigungsrecht bleibt unberührt.

§16 Rechtswahl, Streitbeilegung, Gerichtsstand

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

§17 Salvatorische Klausel

Im Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sind oder werden, wird durch diesen Umstand die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Im Falle einer Unanwendbarkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird die ungültige Bestimmung durch eine neue gültige Bestimmung ersetzt, die der ungültigen Bestimmung unter Berücksichtigung der Zielsetzung dieser AGB wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. 

§18 Schlussbestimmungen

(1) Der Vertrag zwischen Kunde und Heraeus wird grundsätzlich nicht in einem gesonderten Vertragstext zur Person des Kunden niedergelegt, auf den der Kunde dann später als solchen zugreifen könnte. Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aber aus diesen AGB und dem online abgeschlossenen Vertrag. Für den Vertragsschluss steht nur die deutsche Sprache zur Verfügung.

(2) Heraeus ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würden. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Zudem können Veränderungen vorgenommen werden, um nach Vertragsschluss entstandene Regelungslücken, wie bei Änderungen der Rechtsprechung, zu schließen. Heraeus wird den Kunden ausdrücklich auf die Änderung hinweisen. Der Kunde kann den geänderten AGB innerhalb einer Frist von vier Wochen widersprechen. Auf dieses Widerspruchsrecht weist Heraeus den Kunden ausdrücklich mit jeder Änderung hin. Wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb der Frist widerspricht, gelten die neuen AGB mit dem Tag des Fristablaufes.


Letzte Aktualisierung: 13. Jan. 2025 Version: www.heraeus-gold.de AGB Sparplan & GoldDepot 2.0